Ist diese Mischverordnung zulässig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung vor, auf der auf einem Rezept zusammen „Apydan Extent 300 mg 100 St. (PZN: 00714018) und Frebini Energy Drink Vanille 4 x 200 ml (PZN: 00065494)“ verordnet wurden. Unser Kassensystem meldet wegen der Mischverordnung über ein Hilfsmittel und ein Arzneimittel die Warnung, dass beides zusammen nicht auf dem gleichen Rezept stehen darf.
Laut der ABDA-Datenbank ist Frebini Energy Drink aber nicht als Hilfsmittel deklariert.
Können wir das Rezept so beliefern?
Antwort
Sie benötigen keine neue Verordnung, denn bei Frebini Energy handelt es sich um ein Diätetikum gemäß § 13 SGB V und nicht um ein Hilfsmittel, wie Sie bereits richtig festgestellt haben.
Nur Hilfsmittel müssen getrennt von Arzneimitteln oder Medizinprodukten verordnet werden. Diätetika dürfen zusammen mit Arzneimitteln auf einem Rezeptformular stehen.
Daher können Sie die Warnmeldung der EDV ignorieren und das Rezept beliefern.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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