Ist diese Isotretinoin-Verordnung korrekt ausgestellt?

Wie beurteilen Sie die folgende Isotretinoinverordnung für eine 25-jährige Patientin?

„Isotret Hexal 10 mg Kapseln WKA 30 St N1 4162840
Dos: 1 x 1 Tbl / jeden 2. Tag, Einnahme alle 24 Std. zur Hauptmahlzeit“

Darf diese Verordnung (ausgestellt am 11.06., vorgelegt am 15.06.) überhaupt beliefert werden,  wenn nur jeden 2. Tag (nicht alle 24, sondern 48 Std.!) eine Gabe erfolgen soll?

Die Reichweite überschreitet dann 30 Tage, es gibt aber auch keine kleinere Packung.

Antwort

Sie sollten dieses Rezept als unklare Verordnung behandeln. Die Dosierung ist auf der Verordnung nämlich widersprüchlich, zunächst heißt es „jeden 2. Tag“, dann aber „Einnahme alle 24 St.“, also einmal täglich – trifft die Dosierung alle zwei Tage zu, dann über­schreitet die verordnete Menge die zugelassen Höchst­menge.

Sie sollten daher zunächst Rück­sprache mit dem Arzt halten und die Dosierung klären. Halten Sie dann diese Rück­sprache auf der Verordnung fest, inkl. Datum und Unterschrift.

Für Frauen im gebär­fähigen Alter (wie in Ihrem Fall, da die Kundin 25 Jahre alt ist) darf auf einem Isotretinoin-Rezept maximal der Bedarf für 30 Tage an isotretino­inhaltigen Arznei­mitteln verordnet werden, damit eine regelmäßige Arzt­konsultation gewähr­leistet werden kann. Eine Ausnahme sieht der Leitfaden des BfArM nicht vor, daher darf eine Verordnung über den Bedarf von mehr als 30 Tagen nicht beliefert werden.

Falls Sie Argumente zur Information des Arztes brauchen, weisen Sie ihn nochmals auf die entsprechende Leitlinie des BfArM hin.

Eine Abgabe am 15.06. wäre aber grund­sätzlich bei Aus­stellungs­datum 11.06. möglich, da die Abgabe innerhalb von 7 Tagen nach dem Verordnungs­datum erfolgen muss. Strittig ist nach wie vor, ob die Dauer der Gültigkeit 6 + 1 Tage oder 7 + 1 Tage beträgt. Daher wäre die retax­sicherste Vorgehensweise, eine Belieferung spätestens am 7. Tag (6 + 1 Tage) vorzu­nehmen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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