Ist die Verordnung per Aufkleber erlaubt?

Uns liegt ein Rezept vom ambulanten Herz-Kreislauf-Zentrum über das neue Arzneimittel Entresto vor, wobei die Verordnung mit einem Aufkleber erfolgte. Dieser Aufkleber haftet nicht sehr gut, man könnte ihn abziehen und hätte ein Blanko-Rezept mit Unterschrift.
Geht das durch?

Antwort:

In diesem Fall sollten Sie eine neue Verordnung anfordern bzw. das Rezept ändern lassen, denn Aufkleber sind nicht erlaubt, da sie nicht dokumentenecht sind, d. h. die Beschriftung ist nicht dauerhaft. Wie Sie richtig schreiben, besteht die Gefahr, dass die Verordnung nachträglich verändert wird. Auch das Aufkleben der Patientendaten, wie es Kliniken manchmal praktizieren, ist nicht erlaubt.

Eine Kassenärztliche Vereinigung schrieb zu diesem Thema:

„Beim Ausfüllen von Arzneimittelrezepten verwenden Sie bitte keine Aufkleber. Die Beschriftung der Rezepte muss dauerhaft sein. Nach der Vordruckvereinbarung hat die Beschriftung des Personalienfeldes zeilen- und spaltengerecht zu sein. In Ambulanzen werden vereinzelt die gängigen Patientenaufkleber benutzt. Das ist nicht zulässig. Die Aufkleber könnten gefälscht oder getauscht werden und sind nicht maschinenlesbar.“

Zusatzinfo: Wird ein Rezept in der Apotheke versehentlich falsch bedruckt, darf die Apotheke Aufkleber verwenden, aber nur solche, die den Vorgaben der technischen Anlage entsprechen:

Es dürfen nur Aufkleber genutzt werden,

  • die dem in der Technischen Anlage 2 vereinbarten Muster entsprechen,
  • die sich aufgrund ihrer Klebeeigenschaft untrennbar mit dem Rezept verbinden und
  • deren Felder den Abmessungen des Musters 16 entsprechen.

Die Aufkleber und die Angaben darauf müssen der Maschinenlesbarkeit nach den Bestimmungen der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung entsprechen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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