Ist die verordnete Packungsgröße abgabefähig?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „Mirtazapin 15 mg 10 Tbl.“ zulasten einer GKV verordnet sind. Diese Packungsgröße trägt laut EDV die Bezeichnung „kA“.

Ist die Abgabe trotzdem erlaubt oder sollten wir das Rezept auf 20 Stück (= N1) umschreiben lassen?

Antwort

Die Verordnung über „Mirtazapin 15 mg 10 Stück“ lässt sich eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen und ist somit eindeutig bestimmt.

Die Packung trägt kein Normkennzeichnen, da die Menge unterhalb des N1-Bereichs der Psychopharmaka liegt:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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