Ist die Reihenfolge bei der Rezeptbedruckung zwingend einzuhalten?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept, bei dem wir bei der Bedruckung versehentlich die Reihenfolge verwechselt haben. Dazu die Frage: Muss die Bedruckung eines Rezeptes unbedingt in der Reihenfolge erfolgen, in der die Positionen auf dem Verordnungsblatt notiert sind? Oder ist die Druckreihenfolge beliebig?
Antwort
Es könnte bei der Rezeptabrechnung bzw. -prüfung definitiv zu Irritationen führen, wenn die aufgedruckten PZN nicht der Reihenfolge der Verordnung entsprechen. Daher empfehlen wir zur Retaxvorbeugung, den vereinbarten Rezeptaufkleber zu verwenden und das Taxfeld entsprechend der Verordnung neu zu bedrucken. So ersparen Sie sich im Nachhinein Arbeit, falls es doch zu Rückfragen bzw. im schlimmsten Fall sogar zu einer Retaxation der Krankenkasse kommt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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