Ist die Reihenfolge bei der Rezeptbedruckung zwingend einzuhalten?

Wir haben ein Rezept, bei dem wir bei der Bedruckung versehentlich die Reihenfolge verwechselt haben. Dazu die Frage: Muss die Bedruckung eines Rezeptes unbedingt in der Reihenfolge erfolgen, in der die Positionen auf dem Verordnungsblatt notiert sind? Oder ist die Druckreihenfolge beliebig?

Antwort

Es könnte bei der Rezeptabrechnung bzw. -prüfung definitiv zu Irritationen führen, wenn die aufgedruckten PZN nicht der Reihenfolge der Verordnung entsprechen. Daher empfehlen wir zur Retaxvorbeugung, den vereinbarten Rezeptaufkleber zu verwenden und das Taxfeld entsprechend der Verordnung neu zu bedrucken. So ersparen Sie sich im Nachhinein Arbeit, falls es doch zu Rückfragen bzw. im schlimmsten Fall sogar zu einer Retaxation der Krankenkasse kommt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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