Ist die Mengenangabe „3fach“ eindeutig?

Wir haben folgendes Rezept mit Aut-idem-Kreuz erhalten:
„Erleada 60 mg FTA 112 St. N2 (3fach)“.

Der Arzt meinte damit nach Aussage des Patienten drei Packungen.

Dürfen wir das Rezept dementsprechend beliefern?

Antwort

Diese Mengenangabe ist etwas unüblich, daher empfehlen wir, nach Rücksprache die konkrete Menge (3 x N2) zu ergänzen. Dann ist die Verordnung auf jeden Fall eindeutig im Sinne des Rahmenvertrags. Nach § 8 Rahmenvertrag muss jede Verordnungszeile mit der verordneten Anzahl Packungen beliefert werden. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass eine Angabe zur Dosierung auf dem Rezept enthalten ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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