Ist die Mengenangabe „3fach“ eindeutig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben folgendes Rezept mit Aut-idem-Kreuz erhalten:
„Erleada 60 mg FTA 112 St. N2 (3fach)“.
Der Arzt meinte damit nach Aussage des Patienten drei Packungen.
Dürfen wir das Rezept dementsprechend beliefern?
Antwort
Diese Mengenangabe ist etwas unüblich, daher empfehlen wir, nach Rücksprache die konkrete Menge (3 x N2) zu ergänzen. Dann ist die Verordnung auf jeden Fall eindeutig im Sinne des Rahmenvertrags. Nach § 8 Rahmenvertrag muss jede Verordnungszeile mit der verordneten Anzahl Packungen beliefert werden. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass eine Angabe zur Dosierung auf dem Rezept enthalten ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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