Ist die Höchstmenge überschritten?

Uns wurde eine Verordnung über „Medikinet adult 30 mg 52 St.“ und „Medikinet adult 20 mg 52 St. N2“ retaxiert. Begründung der Kasse war: Überschreitung der Höchstmenge ohne Kennzeichnung „A“.

In der BtMVV steht für Methylphenidat eine Höchstmenge von 2.400 mg, nicht für das Salz Methylphenidathydrochlorid. Es sind nach unserer Rechnung nur 2.249 mg Methylphenidat verordnet und die Höchstmenge ist damit nicht überschritten. Können Sie uns helfen?

Antwort

Leider steht in § 1 der BtMVV, dass die Vorschriften auch für Salze und Molekülverbindungen gelten:

1 BtMVV

[...] Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für Salze und Molekülverbindungen der Betäubungsmittel. [...]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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