Ist die Höchstmenge bei diesem BtM-Rezept überschritten?
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Uns liegt ein BtM-Rezept über „Hydromorphon 2,6 mg akut No. 100 x 2“ mit der Dosierungsanweisung 1–0–1 vor. Damit reicht die verordnete Menge für länger als 30 Tage, das „A“ fehlt allerdings.
Dürfen wir das Rezept so beliefern oder muss das „A“ nachgetragen werden?
Antwort
Bei den durch die BtMVV definierten Höchstmengen, die ein Arzt einem Patienten innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, geht es nicht um eine Reichdauer (wie es beispielsweise bei Isotretinoinpräparaten für Frauen im gebärfähigen Alter der Fall ist), sondern um eine definierte Wirkstoffmenge, die nur überschritten werden darf, wenn das „A“ angegeben wird.
Die Höchstmenge für Hydromorphon beträgt laut § 2 BtMVV 5.000 mg innerhalb von 30 Tagen. Das entspricht einer Menge von 1.923 Kapseln Hydromorphon 2,6 mg akut.
Der Arzt hat in diesem Fall jedoch nur 200 Kapseln verordnet.
Die Höchstmenge ist damit also nicht überschritten und ein „A“ nicht erforderlich. Sollte der Arzt die Kennzeichnung für eine Höchstmengenüberschreitung jedoch mal vergessen haben, dann dürfen Sie diese nach Rücksprache selber auf dem Rezept ergänzen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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