Ist die Höchstmenge bei diesem BtM-Rezept überschritten?

Uns liegt ein BtM-Rezept über „Hydromorphon 2,6 mg akut No. 100 x 2“ mit der Dosierungsanweisung 1–0–1 vor. Damit reicht die verordnete Menge für länger als 30 Tage, das „A“ fehlt allerdings.

Dürfen wir das Rezept so beliefern oder muss das „A“ nachgetragen werden?

Antwort

Bei den durch die BtMVV definierten Höchst­mengen, die ein Arzt einem Patienten innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, geht es nicht um eine Reich­dauer (wie es beispiels­weise bei Isotretinoin­präparaten für Frauen im gebär­fähigen Alter der Fall ist), sondern um eine definierte Wirk­stoff­menge, die nur über­schritten werden darf, wenn das „A“ angegeben wird.

Die Höchst­menge für Hydromorphon beträgt laut § 2 BtMVV 5.000 mg innerhalb von 30 Tagen. Das entspricht einer Menge von 1.923 Kapseln Hydromorphon 2,6 mg akut.

Der Arzt hat in diesem Fall jedoch nur 200 Kapseln verordnet.

Die Höchst­menge ist damit also nicht über­schritten und ein „A“ nicht erforderlich. Sollte der Arzt die Kenn­zeichnung für eine Höchst­mengen­über­schreitung jedoch mal vergessen haben, dann dürfen Sie diese nach Rück­sprache selber auf dem Rezept ergänzen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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