Ist die Dosierungsangabe „laut Packungsbeilage“ ausreichend?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem als Dosierungs­anweisung „laut Packungs­beilage“ aufge­druckt ist.

Ist dies ausreichend? Wir meinen, dass dies nicht ausreicht.

Antwort

§ 2 der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) besagt, dass eine Dosierung auf dem Rezept stehen oder der Hinweis auf eine schriftliche Dosierungs­anweisung einer verschreibenden Person aufge­bracht werden muss. Hiermit ist jedoch der Medikations­plan oder eine andere individuelle ärztliche Dosierungs­anweisung gemeint und nicht ein Hinweis darauf, wo der Patient allgemein­gültige Dosierungen nachlesen kann.

2 Abs. 1 AMVV

„7. Die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt […]“

In der Packungs­beilage können die Patienten häufig die für sie zutreffende Dosierung aufgrund unter­schiedlicher Gewichts­klassen, Erkrankungen, Alters­einschränkungen oder Ähnlichem nicht richtig zuordnen. Auch ein Hinweis wie „bei Bedarf“ sollte im Hinblick auf die Arznei­mittel­therapie­sicherheit konkretisiert werden.

Die Anweisung einer konkreten Dosierung muss daher nach Rück­sprache mit dem Arzt ergänzt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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