Ist die Dosierungsangabe „laut Packungsbeilage“ ausreichend?
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem als Dosierungsanweisung „laut Packungsbeilage“ aufgedruckt ist.
Ist dies ausreichend? Wir meinen, dass dies nicht ausreicht.
Antwort
§ 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) besagt, dass eine Dosierung auf dem Rezept stehen oder der Hinweis auf eine schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person aufgebracht werden muss. Hiermit ist jedoch der Medikationsplan oder eine andere individuelle ärztliche Dosierungsanweisung gemeint und nicht ein Hinweis darauf, wo der Patient allgemeingültige Dosierungen nachlesen kann.
2 Abs. 1 AMVV
„7. Die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt […]“
In der Packungsbeilage können die Patienten häufig die für sie zutreffende Dosierung aufgrund unterschiedlicher Gewichtsklassen, Erkrankungen, Alterseinschränkungen oder Ähnlichem nicht richtig zuordnen. Auch ein Hinweis wie „bei Bedarf“ sollte im Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit konkretisiert werden.
Die Anweisung einer konkreten Dosierung muss daher nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzt werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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