Ist die Dosierung „nach Therapieplan“ ausreichend?
Uns liegt ein Hochpreiser-Rezept über Skyrizi vor und hier haben wir eine Frage zur Angabe der Dosierung. Seit dem letzten Jahr ist die fehlende Dosierungsanweisung kein Grund mehr für eine Retaxation.
Wie ist es jedoch, wenn eine Dosierungsanweisung vorliegt, wie beispielsweise der Hinweis „nach Therapieplan“, aber diese eigentlich so früher nicht korrekt wäre? Muss sie dann weiterhin angepasst werden oder kann sie so stehenbleiben?
Antwort
Grundsätzlich dürfen Sie Dosierungsanweisungen ergänzen oder korrigieren (Schlüssel 4) oder auch einen Hinweis auf eine schriftliche Dosierungsanweisung („Dj“) ergänzen (Schlüssel 5).
Eine Rezeptänderung ist nicht erforderlich, wenn ein E-Rezept zwar keine Dosierungsanweisung, aber ein Kennzeichen „Dosierung = false“ enthält. False bedeutet „Dosieranweisung/Medikationsplan mitgegeben“ und ersetzt die Angabe von „Dj“ beim Papierrezept, so die Aussage der ABDA. Ob es abgesehen von BtM-Rezepten eine bestimmte Form der Dosierungsanweisung gibt, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass analog zu den Muster-16-Rezepten aber beide Schreibweisen in Ordnung sind – nach AMVV ist ja auch ein Hinweis auf eine vorliegende schriftliche Dosierungsanweisung ausreichend.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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