Ist die Dosierung „nach Therapie­plan“ aus­reichend?

Uns liegt ein Hoch­preiser-Rezept über Skyrizi vor und hier haben wir eine Frage zur Angabe der Dosierung. Seit dem letzten Jahr ist die fehlende Dosierungs­an­weisung kein Grund mehr für eine Retaxation.

Wie ist es jedoch, wenn eine Dosierungs­an­weisung vor­liegt, wie beispiels­weise der Hinweis „nach Therapie­plan“, aber diese eigent­lich so früher nicht korrekt wäre? Muss sie dann weiter­hin ange­passt werden oder kann sie so stehen­bleiben?

Antwort

Grund­sätz­lich dürfen Sie Dosierungs­an­weisungen ergänzen oder korrigieren (Schlüssel 4) oder auch einen Hinweis auf eine schriftliche Dosierungs­anweisung („Dj“) ergänzen (Schlüssel 5).

Eine Rezept­änderung ist nicht erforder­lich, wenn ein E-Rezept zwar keine Dosierungs­anweisung, aber ein Kenn­zeichen „Dosierung = false“ enthält. False bedeutet „Dosier­anweisung/Medikations­plan mit­ge­geben“ und ersetzt die Angabe von „Dj“ beim Papier­rezept, so die Aussage der ABDA. Ob es abgesehen von BtM-Rezepten eine bestimmte Form der Dosierungs­anweisung gibt, ent­zieht sich unserer Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass analog zu den Muster-16-Rezepten aber beide Schreib­weisen in Ordnung sind – nach AMVV ist ja auch ein Hinweis auf eine vor­liegende schriftliche Dosierungs­anweisung aus­reichend.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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