Ist die Dosierung „bei Bedarf“ auf einem BtM-Rezept ausreichend?

Uns wurde ein BtM-Rezept vorgelegt, auf dem als Dosierung „bei Bedarf“ angegeben ist.

Ist dies ausreichend oder brauchen wir ein neues Rezept vom Arzt?

Antwort:

Wie ein BtM-Rezept korrekt ausgefüllt werden muss, ist in der BtMVV festgelegt.

Nach § 9 dieser Verordnung ist die Dosierungsangabe „bei Bedarf“ nicht ausreichend, da eine Einzel- oder Tagesgabe genannt werden muss (sofern nicht nur ein Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung durch den Arzt erfolgt).

9 BtMVV

„Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung; im Falle des § 5 Abs. 8 zusätzlich die Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen [...].“

Daher sollte zumindest die tägliche Höchstmenge erwähnt werden, wie z. B. bis zu 3 x täglich 1 Tablette.

Ein neues Rezept ist trotzdem nicht nötig. Die Dosierung dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Arzt selber auf den Ihnen vorliegenden Teilen des BtM-Rezeptes ändern. Der Arzt muss die Änderung auf seinem Teil vornehmen. Alle Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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