Ist die Angabe „bei Bedarf“ auf dem Rezept ausreichend?

Oft stellen wir bei der Rezept­kontrolle fest, dass bei bestimmten Arznei­mitteln wie zum Beispiel Schmerz­tabletten statt einer exakten Dosierung nur der Vermerk „nach Bedarf“ angegeben ist.

Ist das rechtens oder sollte noch eine „Maximal­dosierung“ dazu angegeben werden?

Antwort

Bislang gibt es dazu keine eindeutige Aussage seitens der Verbände und Kassen.

Schmerz­mittel, ein Asthma­spray für den Akutfall, ein Nitro­spray oder Allergie­tabletten werden mitunter nur bei Bedarf angewendet. Dennoch sollte der Patient die höchste Einzel­dosis und die Tages­höchst­menge kennen. Diese sollte daher aus Gründen der Therapie­sicherheit gemäß Packungs­beilage oder Fach­information und in Rücksprache mit dem Arzt auf der Verordnung ergänzt und dem Patienten erläutert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung