Ist die alleinige Angabe einer Normgröße ausreichend?

Dürfen wir dieses Rezept beliefern, obwohl keine konkrete Menge angegeben ist (lediglich „3 x N2“)?

Krankenkasse ist die Barmer (IK 104080005). 

Antwort:

Bei diesem Wirkstoff bzw. dem Präparat Revatio gibt es eine N2-Packungsgröße, daher ist diese Verordnung durch die Angabe des Normkennzeichens eindeutig und darf beliefert werden. Es handelt sich hier um eine reine Normgrößenverordnung.

Beachten Sie, dass es bei der vorliegenden Krankenkasse verschiedene Rabattarzneimittel gibt, darunter auch das Original sowie verschiedene Generika.

Sie müssen nach Rahmenvertrag vorrangig ein Rabattarzneimittel abgeben, können aber unter den rabattierten Arzneimitteln frei wählen:

4 (2) Rahmenvertrag

„Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Arzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen frei wählen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung