Ist die alleinige Angabe einer Normgröße ausreichend?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Dürfen wir dieses Rezept beliefern, obwohl keine konkrete Menge angegeben ist (lediglich „3 x N2“)?
Krankenkasse ist die Barmer (IK 104080005).
Antwort:
Bei diesem Wirkstoff bzw. dem Präparat Revatio gibt es eine N2-Packungsgröße, daher ist diese Verordnung durch die Angabe des Normkennzeichens eindeutig und darf beliefert werden. Es handelt sich hier um eine reine Normgrößenverordnung.
Beachten Sie, dass es bei der vorliegenden Krankenkasse verschiedene Rabattarzneimittel gibt, darunter auch das Original sowie verschiedene Generika.
Sie müssen nach Rahmenvertrag vorrangig ein Rabattarzneimittel abgeben, können aber unter den rabattierten Arzneimitteln frei wählen:
4 (2) Rahmenvertrag
„Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Arzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen frei wählen.“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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