Ist die Abrechnung eines OTC-Präparates auf einem BG-Rezept möglich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Rezept erhalten, das zulasten der BG Unfallkasse Brandenburg ausgestellt wurde:
„Venostasin retard 50 mg Emra 100 Hartkapseln N3“
Ist dieses Präparat überhaupt auf dieses Kassenrezept abgabefähig? Es ist ja „nur“ apothekenpflichtig.
Antwort:
Grundlage für die Belieferung eines Rezeptes zulasten einer Berufsgenossenschaft ist der Arzneiversorgungsvertrag zwischen den Trägern der Unfallversicherung und dem DAV.
1 Gegenstand des Vertrages
„(1) Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten (im folgenden „Versicherte“ genannt) mit
a. Arzneimitteln,
b. Verbandmitteln sowie
c. Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln.“
Die BG ersetzt demnach auch apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Demnach können Sie auch Venostasin retard Hartkapseln zulasten einer BG abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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