Ist die Abgabe von zwei Packungen erlaubt?

Wir haben eine Frage zu einem Rezept, das wir erhalten haben. Zulasten der AOK wurde „2 x ! PZN 09921463 Kalydeco 150 mg 56 St.“ verordnet.

Bei Kalydeco trägt keine Packungsgröße eine N-Bezeichnung.

Können wir die verordneten beiden Packungen ohne Befürchtungen abgeben?

Antwort

Weder die 28er- noch die 56er-Packung von Kalydeco trägt ein Normkennzeichen, da die Menge jeweils genau zwischen zwei N-Bereiche fällt:

Gemäß § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag ist die Abgabe der Packungen, so wie sie verordnet sind, bei einer eindeutig bestimmten Verordnung zulässig. Enthält die Verordnung mehrere Zeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl an Packungen zu beliefern.

8 Abs. 1 Rahmenvertrag (Auszug Packungsgrößen)

„Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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