Ist die Abgabe von Risperidon auf BtM-Rezept zulässig?

Wir haben eine Frage zu einem BtM-Rezept, das wie folgt ausgestellt wurde (Krankenkasse ist die Barmer, IK 108380007):
„Ritalin LA 30 mg Kps Nr 56 A Dos. 1-0-0
 Risperidon 0,5 mg Tbl Nr. 100 Dos. 1/2-0-1/2“

Risperidon ist ja kein BtM, darf es trotzdem abgegeben werden?

Antwort:

Der BtMVV ist zu entnehmen, was der Arzt auf einem BtM-Rezept verordnen darf. Dort heißt es in § 8 (1):

8 (1) BtMVV

„Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere dürfen nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (Betäubungsmittelrezept) verschrieben werden. Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. Die Teile I und II der Verschreibung sind zur Vorlage in einer Apotheke, im Falle des Verschreibens von Diamorphin nach § 5 Absatz 9a zur Vorlage bei einem pharmazeutischen Unternehmer, bestimmt, Teil III verbleibt bei dem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt, an den das Betäubungsmittelrezept ausgegeben wurde.“

Demnach dürfen auch Nicht-BtMs auf einem BtM-Rezept verordnet werden, allerdings nur in Zusammenhang mit einem BtM, also niemals alleine.

Da in Ihrem Fall mit Ritalin ein BtM verordnet wurde, dürfen Sie das auf dem Rezept ebenfalls verordnete Nicht-BtM zusammen mit dem Ritalin abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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