Ist die Abgabe von MucoClear auf ein Kassenrezept möglich?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept über „MucoClear 6 % NACL INL 60 x 4 ml PZN 03352998“ zulasten der Techniker Krankenkasse erhalten.
Es handelt sich hierbei um ein Medizinprodukt. Ist die Abgabe zulasten der GKV erlaubt?
Antwort
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein Medizinprodukt, das in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet ist. Nachfolgend ein Auszug aus der Lauer-Taxe (Verordnungsvorgaben MucoClear, Stand 01.07.21):
Verordnungsvorgaben
„Verordnung gemäß Anlage V der Arzneimittelrichtlinie - Liste der in die Arzneimittelversorgung einbezogenen verordnungsfähigen Medizinprodukte
Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
(Befristet bis: 15.08.2022)“
Deshalb wird es von den gesetzlichen Kassen erstattet – auch für Erwachsene. Die dort angegebenen Indikationen muss und kann die Apotheke nicht überprüfen, sofern es dazu keine Angaben auf dem Rezept gibt.
Nur wenn der Arzt eine Diagnose angegeben hat, muss diese zur Indikation der Arzneimittel-Richtlinie passen.
Weiterführende Links:
- DAP Bücher
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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