Ist die Abgabe von MucoClear auf ein Kassenrezept möglich?

Wir haben ein Rezept über „MucoClear 6 % NACL INL 60 x 4 ml PZN 03352998“ zulasten der Techniker Krankenkasse erhalten.

Es handelt sich hierbei um ein Medizinprodukt. Ist die Abgabe zulasten der GKV erlaubt?

Antwort

Bei diesem Artikel handelt es sich um ein Medizinprodukt, das in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet ist. Nachfolgend ein Auszug aus der Lauer-Taxe (Verordnungsvorgaben MucoClear, Stand 01.07.21):

Verordnungsvorgaben

„Verordnung gemäß Anlage V der Arzneimittelrichtlinie - Liste der in die Arzneimittelversorgung einbezogenen verordnungsfähigen Medizinprodukte

Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
(Befristet bis: 15.08.2022)“

Deshalb wird es von den gesetzlichen Kassen erstattet – auch für Erwachsene. Die dort angegebenen Indikationen muss und kann die Apotheke nicht überprüfen, sofern es dazu keine Angaben auf dem Rezept gibt.

Nur wenn der Arzt eine Diagnose angegeben hat, muss diese zur Indikation der Arzneimittel-Richtlinie passen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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