Ist die Abgabe von 2 x Movicol aromafrei 50 St. möglich?

Folgendes Rezept liegt uns vor:

„2 x Movicol aromafrei 50 St. N3, Begründung: „Morphinbegleittherapie““

Ein weiterer Vermerk bezüglich der Menge ist nicht vorhanden. Dürfen wir dieses Rezept beliefern?

Antwort:

Um die Zuordnung von Movicol aromafrei nach der PackungsV beurteilen zu können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der zugehörigen N-Bereiche:

Damit entsprechen die verordneten 2 Packungen der 50 Stück Movicol aromafrei einer vielfachen Menge der größten Messzahl. Die Abgabe ist nach § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag möglich, sofern der Arzt einen besonderen Vermerk auf dem Rezept angegeben hat, wie z. B. ein „!“ oder der Hinweis „exakte Menge“. Einige Primärkrankenkassen verzichten auf einen solchen Vermerk; je nachdem, welche Krankenkasse auf Ihrer Verordnung angegeben ist, sollten Sie dies prüfen.

Außerdem darf nach § 3 Rahmenvertrag ein fehlender Vermerk nicht mehr von den Krankenkassen beanstandet werden.

3 Rahmenvertrag

„(1) […] Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn
- es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
7. bezogen auf den Rahmenvertrag
f. die Apotheke bei einer nach Stückzahl verordneten Menge ein Vielfaches der größten Packung abgibt, ohne dass der Arzt zusätzlich durch einen besonderen Vermerk (z. B. ein Ausrufezeichen, den Hinweis „exakte Menge", die Wiederholung der Menge als ausgeschriebenes Wort) auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat (§ 6 Absatz 3 S. 2 dieses Vertrages) [...].“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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