Ist die Abgabe einer Menge oberhalb von Nmax bei BtM erlaubt?

Wir haben eine Verordnung über „2 x Ritalin Adult 30 mg N2 56 St., gesamt 112“ erhalten.
Die Packungen sind in einer Zeile aufgeschrieben.

Dürfen wir zwei Packungen (= 112 Stück) abgeben, obwohl wir damit über der Nmax (= 100 Stück) liegen?

Antwort

Für Ritalin gelten folgende N-Bereiche:

Abb.: Einteilung der N-Bereiche zu Methylphenidat; PZN-Checkplus, Stand 25.05.2021

Unabhängig von dieser Einteilung dürfen Sie aber auch bei BtM-Verordnungen nach Rahmenvertrag die jeweils verordnete Menge abgeben. Dort heißt es in § 8:

8 Rahmenvertrag

„(1) Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Hier wird nicht zwischen normalen und BtM-Rezepten unterschieden.

Zudem ist unerheblich, ob mehrere Packungen in einer Verordnungszeile oder in mehreren Zeilen untereinander verordnet sind.

Daher können Sie beide Packungen abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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