Ist die Abgabe dreier Einzelpackungen statt einer großen Packung erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind bei diesem Rezept unsicher:
Krankenkasse: AOK Nordwest (IK 101317004)
„Betaferon 250 µg/ml für 3 Monate 3 x ! N2 14 St. PZN 03415859“
Prinzipiell gibt es ja auch eine Dreierpackung und sowohl die große als auch die kleinen N2-Packungen sind bei der AOK Nordwest rabattiert.
Dürfen wir bei dieser Verordnung drei Packungen abgeben?
Antwort:
Leistungen zulasten der GKV sollten immer wirtschaftlich sein, dies schreibt der „Wirtschaftlichkeitsparagraph“ § 12 des SGB V vor.
Da es zu Betaferon eine Packung mit 3 x 14 Stück im Handel gibt, ist diese grundsätzlich vorrangig abzugeben.
Allerdings hat der Arzt mit dem Ausrufezeichen sowie der Angabe der PZN der 14er-Packung möglicherweise dem Wunsch nach der Abgabe von drei Einzelpackungen Ausdruck verleihen wollen.
Daher sollten Sie in diesem Fall telefonische Rücksprache mit dem Arzt halten und erfragen, ob wirklich eine Abgabe von drei Einzelpackungen erfolgen soll. Dies würde auch bedeuten, dass der Patient dreimal die Zuzahlung leisten muss.
Das Ergebnis der Rücksprache dokumentieren Sie dann auf dem Rezept inkl. Unterschrift und Datum des Apothekenmitarbeiters. Meinte der Arzt tatsächlich dreimal die Einzelpackung, so dürfen Sie diese nach entsprechender Dokumentation des „Arztwillens“ auch abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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