Ist die Abgabe dreier Einzelpackungen statt einer großen Packung erlaubt?

Wir sind bei diesem Rezept unsicher:

Krankenkasse: AOK Nordwest (IK 101317004)
„Betaferon 250 µg/ml für 3 Monate 3 x ! N2 14 St. PZN 03415859“

Prinzipiell gibt es ja auch eine Dreierpackung und sowohl die große als auch die kleinen N2-Packungen sind bei der AOK Nordwest rabattiert.

Dürfen wir bei dieser Verordnung drei Packungen abgeben?

Antwort:

Leistungen zulasten der GKV sollten immer wirtschaftlich sein, dies schreibt der „Wirtschaftlich­keits­paragraph“ § 12 des SGB V vor.

Da es zu Betaferon eine Packung mit 3 x 14 Stück im Handel gibt, ist diese grundsätzlich vorrangig abzugeben.

Allerdings hat der Arzt mit dem Ausrufe­zeichen sowie der Angabe der PZN der 14er-Packung möglicherweise dem Wunsch nach der Abgabe von drei Einzelpackungen Ausdruck verleihen wollen.

Daher sollten Sie in diesem Fall telefonische Rück­sprache mit dem Arzt halten und erfragen, ob wirklich eine Abgabe von drei Einzel­packungen erfolgen soll. Dies würde auch bedeuten, dass der Patient dreimal die Zuzahlung leisten muss.

Das Ergebnis der Rücksprache dokumentieren Sie dann auf dem Rezept inkl. Unterschrift und Datum des Apotheken­mitarbeiters. Meinte der Arzt tatsächlich dreimal die Einzel­packung, so dürfen Sie diese nach entsprechender Dokumentation des „Arztwillens“ auch abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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