Ist der stückzahlgenaue Austausch korrekt?

Wir haben ein Kassenrezept erhalten, auf dem „Vigantoletten 1.000 I.E. D3 mit 200 Stück“ verordnet wurden. Da diese PZN nicht vorrätig ist, haben wir uns gefragt, ob ein Austausch auf Vigantol 1.000 I.E. mit 200 Stück möglich wäre. Denn laut dem neuen Rahmenvertrag ist bei einer Stückzahlverordnung, die keinem N-Bereich entspricht (das ist ja hier der Fall), die Abgabe von Packungen mit identischer Stückzahl vorgesehen.

Wäre laut Rahmenvertrag nun dieser Austausch korrekt?

Antwort

Grundsätzlich ist dieser Austausch korrekt, denn beide Packungen sind aut-idem-konform zueinander. Die Stückzahlen fallen nicht in einen N-Bereich, daher ist ein Austausch nur stückzahlgenau erlaubt.

Beachten Sie aber, dass es sich bei der verordneten Packung um eine Jumbopackung handelt, die daher nicht zulasten der GKV abgerechnet werden kann. Das gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Da müssten Sie also zunächst mit dem Arzt klären, inwiefern er die Verordnung ändern möchte. Andernfalls müsste das Rezept privat abgerechnet werden.

Bei einer Verordnung für Erwachsene greifen zudem die Vorgaben der OTC-Ausnahmeliste (Anlage I der AM-RL des G-BA):

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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