Ist der Austausch eines Rx-Präparates auf ein OTC-Präparat erlaubt?

Wir haben ein Rezept über „Movicol Jun Aromafr ZH Emra N2 30 x 6,9 g PZN 06798660“ zulasten der Bahn BKK (IK 109938320) für ein neun­jähriges Kind erhalten.
Die EDV zeigt uns folgenden Rabatt­artikel an:
Kinderlax mit Zitrus­geschmack 30 x 6,9 g, PZN 11241741.

Dazu wird uns der Hinweis „Achtung Austausch von verschreibungs­pflichtig in apotheken­pflichtig“ angezeigt.

Was müssen wir abgeben? Ist der Austausch korrekt?

Antwort

Ein Austausch von Movicol Junior zu Kinderlax mit Zitrusgeschmack ist aufgrund der nicht identischen Wirkstoffmenge (Kalium) nicht möglich, auch wenn beide Präparate in der Aut-idem-Suche angezeigt werden:

Ein Austausch „verschreibungspflichtig zu apothekenpflichtig“ ist mit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags ab 01.07.19 ebenfalls nicht mehr möglich. Bisher ist dies vertraglich nicht geregelt.

Achtung

Falls das Original-Präparat verordnet wäre, wäre allgemein ein Austausch auf ein Arzneimittel nicht erlaubt, da das Original Movicol Junior als Medizinprodukt im Handel ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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