Ist der Austausch eines Arzneimittels auf ein Medizinprodukt erlaubt?

Folgendes Rezept haben wir erhalten:

Krankenkasse: AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505

Verordnet: „Movicol Junior aromafrei Emra med 90 x 6,9 g Btl. PZN 10410963“

Beim verschriebenen Movicol-Präparat handelt es sich, wie wir vermuten, um eine Jumbopackung, die wir daher nicht abgeben können.

Dürfen wir dieses Arzneimittel gegen das entsprechende Medizinprodukt von Norgine austauschen?

Antwort

Richtig, es handelt sich bei der Verordnung des verschreibungspflichtigen Arzneimittels Movicol Junior aromafrei Emra med 90 x 6,9 g Btl. PZN 10410963 um eine Jumbopackung, weshalb eine Erstattung durch die Krankenkasse nicht gegeben ist. Außerdem ist ein Austausch von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach § 18 Abs. 3 Rahmenvertrag nicht möglich:

18 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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