Ist der Apotheke eine Rezept­änderung bei Diätetikum erlaubt?

Wir haben ein Muster-16-Rezept über Fresubin 2 kcal Misch­karton erhalten. Nach Rücksprache mit der Praxis sollte es aber Fresubin Energy Drink Misch­karton sein. Da die Praxis weiter weg ist, fragen wir uns, ob wir auf dem Rezept dokumentieren dürfen, dass es nach ärztlicher Rück­sprache das Fresubin Energy sein soll, oder ob wir diese Änderung zusätz­lich extra abstempeln lassen müssten. Fresubin Energy liegt im Preis unter dem Fresubin 2 kcal.

Antwort

Da der Rahmen­vertrag nur für Arznei­mittel und nicht für Lebensmittel/Diätetika gilt, gelten die dort fest­gelegten Korrektur­möglichkeiten auch nur für Arznei­mittel. Wir würden Ihnen empfehlen, im für Sie gültigen Arznei­liefer­vertrag nach­zu­schauen, ob dort eine ent­sprechende Regelung fest­gelegt ist. Ansonsten ist wahr­scheinlich leider die Neu­an­forderung des Rezeptes bzw. die Korrektur durch die verordnende Praxis die retaxsicherste Variante.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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