Ist das Nasenspray Salinac erstattungs­fähig?

Uns liegt ein Rezept über „SaliNAC Nasen­spray 30 ml PZN 18205441“ für ein 6-jähriges Kind zulasten der GKV vor. Unser EDV-System meldet, dass es sich um ein Nicht­arznei­mittel handeln würde. Aber bei dem Produkt handelt es sich um ein Medizin­produkt.

Dürfen wir das Nasen­spray zulasten der GKV abgeben?

Antwort

Bei dem verordneten Nasen­spray handelt es sich, wie sie richtig schreiben, um ein Medizin­produkt.

Medizin­produkte sind jedoch nur dann zulasten der GKV ab­rechnungs­fähig, wenn sie in Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie gelistet sind. Und dann auch nur, wenn die dort aufge­führten Bedingungen erfüllt sind. Da SaliNAC Nasen­spray nicht in Anlage V AM-RL gelistet ist, ist das Medizin­produkt nicht zulasten der GKV abrechenbar.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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