Ist das Nasenspray Salinac erstattungsfähig?
Uns liegt ein Rezept über „SaliNAC Nasenspray 30 ml PZN 18205441“ für ein 6-jähriges Kind zulasten der GKV vor. Unser EDV-System meldet, dass es sich um ein Nichtarzneimittel handeln würde. Aber bei dem Produkt handelt es sich um ein Medizinprodukt.
Dürfen wir das Nasenspray zulasten der GKV abgeben?
Antwort
Bei dem verordneten Nasenspray handelt es sich, wie sie richtig schreiben, um ein Medizinprodukt.
Medizinprodukte sind jedoch nur dann zulasten der GKV abrechnungsfähig, wenn sie in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Und dann auch nur, wenn die dort aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Da SaliNAC Nasenspray nicht in Anlage V AM-RL gelistet ist, ist das Medizinprodukt nicht zulasten der GKV abrechenbar.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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