Ist das Medikament Melatonin Vitabalans erstattungsfähig?
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Uns liegt folgendes GKV-Rezept für eine 59-jährige Frau vor:
„Melatonin Vitabalans 5 mg Tabletten 50 St. (PZN 17313275) Diagnose: Schlafstörung“.
Unser Kassensystem zeigt uns an, dass es Verordnungsvorgaben gibt, deswegen sind wir uns jetzt unsicher, ob das Arzneimittel von der GKV übernommen wird.
Antwort
Bei dem verordneten Arzneimittel handelt es sich um ein sogenanntes Lifestyle-Arzneimittel, da die einzige zugelassene Indikation für Erwachsene die kurzzeitige Behandlung des Jetlags bei Erwachsenen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat letztes Jahr beschlossen, dass Melatonin nicht erstattungsfähig ist, wenn es zu einer „durch die Lebensführung bedingten, kurzzeitigen nichtorganischen Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus“ kommt. Bei der Behandlung des Jetlags handelt es sich nach Auffassung des G-BA um eine Maßnahme zur Förderung der Lebensqualität, die vorübergehend eingesetzt wird. Somit ist das Arzneimittel in die Anlage II der AM-RL „Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle Arzneimittel)“ aufgenommen worden und damit nicht zulasten der GKV erstattungsfähig.
Der Arzt hat jedoch die Möglichkeit, Patienten, die über 55 Jahre alt sind, das Arzneimittel Circadin aufzuschreiben, das als „Monotherapie für die kurzzeitige Behandlung der primären, durch schlechte Schlafqualität gekennzeichneten Insomnie bei Patienten ab 55 Jahre“ zugelassen ist und zulasten der GKV abgegeben werden kann.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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