Ist Cystadane trotz fehlender N-Bezeichnung abrechnungs­fähig?

Folgende Verordnung wurde uns vorge­legt: „1 x Cystadane Pulver 180 g PZN 00669252 1–0–0“. Das Präparat trägt keine N-Bezeichnung, die Soft­ware zeigt daher einen Warn­hinweis an.

Können wir den Kunden damit zulasten der GKV versorgen?

Antwort

Cystadane trägt kein Norm­kenn­zeichen, da die Menge zwischen zwei Norm­bereiche fällt:

Abb.: Cystadane im DAP PZN-Checkplus

Daher handelt es sich hier nicht um eine nicht abrechnungsfähige Jumbopackung und Sie können das Präparat zulasten der GKV abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung