Ist Cystadane trotz fehlender N-Bezeichnung abrechnungsfähig?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Folgende Verordnung wurde uns vorgelegt: „1 x Cystadane Pulver 180 g PZN 00669252 1–0–0“. Das Präparat trägt keine N-Bezeichnung, die Software zeigt daher einen Warnhinweis an.
Können wir den Kunden damit zulasten der GKV versorgen?
Antwort
Cystadane trägt kein Normkennzeichen, da die Menge zwischen zwei Normbereiche fällt:
Abb.: Cystadane im DAP PZN-Checkplus
Daher handelt es sich hier nicht um eine nicht abrechnungsfähige Jumbopackung und Sie können das Präparat zulasten der GKV abrechnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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