Ist bei diesem Impfstoffrezept eine Zuzahlung fällig?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Verordnung erhalten:
„1 x Gardasil 9 Impfstoff FER N1“
Auf diesem Rezept ist nicht das Feld 8 „Impfstoff“ ausgefüllt.
Muss bei diesem Rezept ganz normal der Kundin die Rezeptgebühr berechnet werden oder muss es zu einer Änderung kommen?
Antwort:
In jedem Fall sollten Sie vom Arzt das Feld 8 für Impfstoffe noch markieren lassen, denn nur dann handelt es sich um ein korrekt ausgestelltes Impfstoffrezept. Was die Erstattung bzw. die Zuzahlung angeht, sind verschiedene Fälle zu betrachten:
Als Impfempfehlung der STIKO wird Gardasil von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren übernommen, bis zum 18. Lebensjahr können versäumte Impfungen nachgeholt werden. Da eine Zuzahlung ohnehin erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr fällig wird, wäre das Rezept in einem solchen Fall frei von der Zuzahlung.
Ein anderer Fall sind Verordnungen für Frauen, die älter als 18 Jahre sind. Ob Gardasil dann erstattet wird, hängt von den einzelnen Krankenkassen ab. Daher sollten Sie prüfen, welcher Kostenträger vorliegt und sich bei der Krankenkasse nach der Erstattungssituation erkundigen.
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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