Ist bei Verordnung von Diätetika eine Diagnose erforderlich?

Wir haben eine Verordnung über NEOCATE JUNIOR ohne Angabe einer Diagnose oder Begründung erhalten. Wir sind uns nicht sicher, ob eine Diagnose vorhanden sein muss oder wir das überhaupt prüfen müssen, da es ein Diätetikum und kein Hilfsmittel ist. Aber das Retaxrisiko möchten wir bei über 500 € Verordnungswert minimieren – daher die Frage: Können wir das Rezept beliefern oder brauchen wir eine Diagnose/Begründung?

Antwort

Diätetika sind unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 31 Abs. 5 SGB V erstattungsfähig:

31 Abs. 5 SGB V

Versicherte haben Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach Maßgabe der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in der jeweils geltenden und gemäß § 94 Absatz 2 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung. […]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung