Ist bei BtM-Rezepten als Arztunterschrift ein Kürzel zulässig?
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Wir haben heute eine allgemeine Frage zu BtM-Rezepten. Viele Ärzte unterschreiben diese Rezepte nur mit deren Kürzel.
Reicht das oder müssen die Ärzte das Rezept mit ihrem kompletten Namen unterschreiben?
Antwort
Bezüglich der Arztunterschrift: Ärzte dürfen auf BtM-Rezepten keine Paraphen verwenden, sondern müssen „richtig“ unterschreiben. Dabei reicht es aber aus, wenn Sie die Unterschrift zuordnen und sicherstellen können, dass nicht doch ein anderer Arzt unterschrieben hat. Die Unterschrift muss nicht zwingend Buchstabe für Buchstabe lesbar sein. Wenn es also nicht nur der Anfangsbuchstabe, sondern die ersten drei Buchstaben und eine Welle sind und Sie wissen, dass dieser Arzt nun einmal so unterschreibt, dann haben Sie hier Ihre Pflicht getan.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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