Ist bei BtM-Rezepten als Arzt­unter­schrift ein Kürzel zulässig?

Wir haben heute eine allge­meine Frage zu BtM-Rezepten. Viele Ärzte unter­schreiben diese Rezepte nur mit deren Kürzel.

Reicht das oder müssen die Ärzte das Rezept mit ihrem kompletten Namen unter­schreiben?

Antwort

Bezüglich der Arzt­unter­schrift: Ärzte dürfen auf BtM-Rezepten keine Paraphen verwenden, sondern müssen „richtig“ unter­schreiben. Dabei reicht es aber aus, wenn Sie die Unter­schrift zuordnen und sicher­stellen können, dass nicht doch ein anderer Arzt unter­schrieben hat. Die Unter­schrift muss nicht zwingend Buch­stabe für Buch­stabe lesbar sein. Wenn es also nicht nur der Anfangs­buchstabe, sondern die ersten drei Buch­staben und eine Welle sind und Sie wissen, dass dieser Arzt nun einmal so unter­schreibt, dann haben Sie hier Ihre Pflicht getan.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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