Ist „bei Bedarf“ als Dosierung ausreichend?

Wir erhalten ab und an Rezepte, bei denen als Dosierung „bei Bedarf“ ange­geben ist.

Ist dies ausreichend oder sollte da korrigiert werden?

Antwort

Es gibt zur Angabe „bei Bedarf“ bislang leider keine eindeutige Aussage seitens der Verbände und Kassen. Schmerz­mittel, ein Asthma­spray für den Akut­fall, ein Nitro­spray oder Allergie­tabletten werden jedoch mitunter nur bei Bedarf ange­wendet. Dennoch sollte der Patient für diesen Fall auch die höchste Einzel­dosis und die Tages­höchst­menge kennen. „Bei Bedarf“ sollte daher besser um die Angabe der Einzel- und Tageshöchstmenge ergänzt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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