Ist bei Arzneimitteln der Substitutions­aus­schluss­liste ein Austausch zwischen Original und Import erlaubt?

Uns liegt folgendes Rezept vor:

Krankenkasse: AOK Rheinland/Hamburg

„Euthyrox 150 Emra 100 Tabl. PZN 02292202“

Der Patient hatte bisher immer das Original, verordnet wurde nun ein Import.

Dürfen wir bei Arzneistoffen, die auf der Substitutionsausschlussliste stehen, Original und Import gegeneinander austauschen?

Antwort

Da Importe und das jeweilige Bezugs­original als identisch gelten, dürfen diese (zum Beispiel aufgrund von Rabatt­verträgen) gegeneinander ausge­tauscht werden, auch bei Artikeln der Substitutions­ausschluss­liste. Im Fall Ihrer Verordnung setzt der Arzt jedoch mit Nennung des Importeurs einen Preisanker (Rabatt­artikel ist nicht vorhanden), der nicht über­schritten werden darf.

Abb.: Euthyrox und Vergleichspräparate; Lauer-Taxe, Stand 15.09.2019

Möchte der Patient das Original, dann muss (auch wenn der Preisunterschied nur 4 Cent im Vergleichs-VK beträgt) zunächst Rücksprache mit dem Arzt gehalten und diese auf dem Rezept dokumentiert werden.

Erst wenn der Arzt dem neuen Preisanker zustimmt, können Sie hier im importrelevanten Markt zwischen Original und Importen wählen. Dann könnte in diesem Fall auch das Original abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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