Ist bei Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste ein Austausch zwischen Original und Import erlaubt?
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Uns liegt folgendes Rezept vor:
Krankenkasse: AOK Rheinland/Hamburg
„Euthyrox 150 Emra 100 Tabl. PZN 02292202“
Der Patient hatte bisher immer das Original, verordnet wurde nun ein Import.
Dürfen wir bei Arzneistoffen, die auf der Substitutionsausschlussliste stehen, Original und Import gegeneinander austauschen?
Antwort
Da Importe und das jeweilige Bezugsoriginal als identisch gelten, dürfen diese (zum Beispiel aufgrund von Rabattverträgen) gegeneinander ausgetauscht werden, auch bei Artikeln der Substitutionsausschlussliste. Im Fall Ihrer Verordnung setzt der Arzt jedoch mit Nennung des Importeurs einen Preisanker (Rabattartikel ist nicht vorhanden), der nicht überschritten werden darf.
Abb.: Euthyrox und Vergleichspräparate; Lauer-Taxe, Stand 15.09.2019
Möchte der Patient das Original, dann muss (auch wenn der Preisunterschied nur 4 Cent im Vergleichs-VK beträgt) zunächst Rücksprache mit dem Arzt gehalten und diese auf dem Rezept dokumentiert werden.
Erst wenn der Arzt dem neuen Preisanker zustimmt, können Sie hier im importrelevanten Markt zwischen Original und Importen wählen. Dann könnte in diesem Fall auch das Original abgegeben werden.
- DAP Arbeitshilfe „Rezepte der Substitutionsausschlussliste“
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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