Ist ASS 100 gegen andere wirkstoffgleiche Präparate austauschbar?

ASS 100 (PZN: 16384540) ist verordnet worden. Das verordnete Präparat von der Firma Zentiva hat allerdings keine Zulassung mehr in der Schlaganfallprophylaxe (für die der Kunde diese Tabletten erhält), sondern nur noch bei Schmerzen und Fieber. Deshalb würden wir ASS 100 von der Firma 1 A Pharma abgeben. Allerdings meldet die EDV, dass die Präparate nicht austauschbar sind. Müssen wir nun das Rezept ändern lassen, obwohl Wirkstoff, Stärke und Stückzahl sich nicht unterscheiden?

Antwort

§ 9 des Rahmenvertrags gibt vor, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein verordnetes Arzneimittel durch ein anderes substituiert werden darf. Hier wird neben gleichem Wirkstoff, identischer Wirkstärke, identischer Packungsgröße und gleicher oder austauschbarer Darreichungsform auch die Indikation genannt:

9 des Rahmenvertrags

Das für die Abgabe ausgewählte Fertigarzneimittel muss gegenüber dem ärztlich verordneten Fertigarzneimittel folgende Kriterien erfüllen:

e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet,
die Übereinstimmung in einem von mehreren Anwendungsgebieten ist ausreichend […]

Da das verordnete Arzneimittel in keiner Indikation mit dem Auswahlartikel übereinstimmt, müssen Sie vor der Substitution das Rezept anpassen lassen. Ein Austausch ohne Rezeptänderung ist in diesem Fall nicht erlaubt, da die Arzneimittel aufgrund abweichender Indikation nicht aut-idem-konform sind.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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