Ist die Angabe „Votubia 5 mg“ auf dem Rezept ausreichend?

Uns liegt eine Verordnung über „2 x Votubia 5 mg 30 Stück“ ohne Angabe der PZN vor. Wir fragen uns, ob die Angabe so ausreichend ist, denn es gibt Votubia 5 mg sowohl als Tabletten als auch als Tabletten zur Herstellung einer Suspension. Der Patient hat bisher immer die Tabletten bekommen. Dürfen wir die Tabletten abgeben oder bedarf es einer Rücksprache mit der Arztpraxis?

Antwort

Laut § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

[…] Ein nach Handelsnamen oder unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnetes Fertigarzneimittel ist insbesondere dann eindeutig bestimmt, wenn es unmissverständlich einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist. […]

Das verordnete Arzneimittel muss also eindeutig einem Eintrag in der Lauer-Taxe zugeordnet werden können.

Wird Votubia 5 mg in der Lauer-Taxe eingegeben, werden sowohl die Tabletten als auch die Tabletten zur Herstellung einer Suspension angezeigt. Damit handelt es sich um eine unklare Verordnung nach Rahmenvertrag. Sie sollten die Verordnung nach ärztlicher Rücksprache ergänzen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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