Isotretinoinrezept mit Bedarf für mehr als 30 Tage – Abgabe erlaubt?
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Uns liegt ein Privatrezept vor, auf dem für eine Frau 90 Tabletten Isotretinoin verordnet wurden. Im Beratungsgespräch wurde deutlich, dass täglich eine Tablette eingenommen werden soll.
Was ist nun zu tun? Man darf ja nicht mehr als einen 4-Wochen-Bedarf abgeben – gilt das auch für Privatrezepte? Und gilt bei Privatrezepten auch die verkürzte Rezeptgültigkeit?
Antwort
Gesetzliche Grundlage für die Abgabe solcher Arzneimittel ist der § 3b der Arzneimittelverschreibungsverordnung:
3b AMVV
„(1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.
(2) Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung gültig. Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln in elektronischer Form sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig.“
Diese Vorgaben gelten auch für Privatversicherte. Daher darf die verordnete Menge nicht abgegeben werden. Auch die Regelungen zur verkürzten Rezeptgültigkeit sind in der oben zitierten AMVV definiert und gelten daher auch bei Isotretinoinverordnungen auf Privatrezept.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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