Isotretinoin­rezept mit Bedarf für mehr als 30 Tage – Abgabe erlaubt?

Uns liegt ein Privat­rezept vor, auf dem für eine Frau 90 Tabletten Isotretinoin verordnet wurden. Im Beratungs­gespräch wurde deutlich, dass täglich eine Tablette einge­nommen werden soll.

Was ist nun zu tun? Man darf ja nicht mehr als einen 4-Wochen-Bedarf abgeben – gilt das auch für Privat­rezepte? Und gilt bei Privat­rezepten auch die verkürzte Rezept­gültigkeit?

Antwort

Gesetzliche Grundlage für die Abgabe solcher Arznei­mittel ist der § 3b der Arznei­mittel­verschreibungs­ver­ordnung:

3b AMVV

„(1) Die Höchst­menge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arznei­mitteln, die die Wirk­stoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebär­fähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht über­steigen.
(2) Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arznei­mitteln sind für Frauen im gebär­fähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Aus­fertigung gültig. Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arznei­mitteln in elektronischer Form sind für Frauen im gebär­fähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer quali­fizierten elektro­nischen Signatur gültig.“

Diese Vorgaben gelten auch für Privat­versicherte. Daher darf die verordnete Menge nicht abge­geben werden. Auch die Regelungen zur verkürzten Rezept­gültigkeit sind in der oben zitierten AMVV definiert und gelten daher auch bei Isotretinoin­ver­ordnungen auf Privat­rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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