Was ist zu tun, wenn bei einer Isotretinoin-Verordnung die Höchstmenge überschritten ist?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Problem: Uns liegt ein Rezept über Aknenormin 10 mg, 30 WKA für ein 16-jähriges Mädchen vor. Als Dosierung ist „2x wöchentlich“ angegeben. Diese Dosierung wurde auf Nachfrage vom Arzt so bestätigt. Solch eine Verordnung darf ja eigentlich nur für 30 Tage ausgestellt werden. Die kleinsten Packungen sind jedoch die 20er- bzw. die verordnete 30er-Packung, die aber beide bei der angegebenen Dosierung die 30-Tage-Frist überschreiten.
Was können wir nun tun?
Antwort
Die Vorgaben für Isotretinoin-Verordnungen sind strikt: Die Höchstmenge einer Verschreibung von oral anzuwendenden Arzneimitteln mit Alitretinoin oder Isotretinoin darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen. Daher ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten, damit dieser eine Auseinzelung auf der Verordnung vermerkt. Der Preis dieser Teilmengenabgabe muss dann mit der Kasse verhandelt werden. So ist es in § 16 des Rahmenvertrags definiert:
16 Rahmenvertrag
„Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung, z. B. in Form einer Verblisterung) ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung zulässig. Hat der Vertragsarzt im Einzelfall eine Auseinzelung zur patientenindividuellen Versorgung verordnet, bedarf es vor Abgabe einer Einigung über den Preis. Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung) ist auch zulässig, soweit dies die Vertragspartner dieses Rahmenvertrages oder die Vertragspartner eines ergänzenden Vertrages nach § 129 Absatz 5 SGB V vereinbart haben.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung