Isotretinoin-Rezept für mehr als 30 Tage – was nun?

Wir haben ein Rezept eines Dermatologen über „Isogalen 10 mg 30 Stück (N1)“ und „Isogalen 20 mg 30 Stück (N1)“ für eine 18-jährige Patientin erhalten. Die Dosierung lautet „im Wechsel je 1 Kapsel“. Wir sind uns unsicher, ob wir dieses Rezept überhaupt beliefern dürfen, da hier der Bedarf für 30 Tage überschritten wird.

Antwort

Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln mit Alitretinoin oder Isotretinoin darf nach § 3b AMVV für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen:

3b AMVV

„1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.“

Sie müssen in diesem Fall Rücksprache mit dem Arzt halten. Sollte die Patientin in der Tat die beiden Stärken im Wechsel bekommen, so muss der Arzt auf der Verordnung eine Auseinzelung anordnen, bei der Sie nach Rahmenvertrag wie folgt vorgehen müssten:

16 Teilmenge, Auseinzelung

„Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung, z. B. in Form einer Verblisterung) ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung zulässig. Hat der Vertragsarzt im Einzelfall eine Auseinzelung zur patientenindividuellen Versorgung verordnet, bedarf es vor Abgabe einer Einigung über den Preis. Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung) ist auch zulässig, soweit dies die Vertragspartner dieses Rahmenvertrages oder die Vertragspartner eines ergänzenden Vertrages nach § 129 Absatz 5 SGB V vereinbart haben.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung