Isotretinoin plus Kontrazeptivum – ist eine Verordnung für mehr als 30 Tage erlaubt?

Wir haben ein Rezept über „Isogalen 10 mg 60 St.“ erhalten. Die Patientin wurde 1984 geboren und reicht gleich­zeitig ein Rezept über die Pille ein.

Wir sind der Meinung, dass hier nur die Menge für 30 Tage (also die 30-St.-Packung) abge­geben werden dürfte. Wie könnte ein Vermerk des Arztes lauten, der die Abgabe der größeren Packungen gegen­über der Kranken­kasse retaxsicher macht?

Antwort

Hier kann der Arzt, wie Sie vermutet haben, wirklich nur für 30 Tage verordnen, denn auch wenn die Patientin die Pille nimmt, muss im Rahmen der regel­mäßigen Arzt­besuche eine dauer­hafte Verhütung gesichert und das Ausbleiben einer Schwanger­schaft gewähr­leistet/dokumentiert sein. Dies ist in einem Leitfaden des BfArM fest­ge­halten:

Aus dem Leitfaden des BfArM

„Für Frauen im gebär­fähigen Alter ist Isotretinoin absolut kontra­indiziert, sofern nicht alle Bedingungen des Empfängnis­verhütungs­programms erfüllt werden. […]
Um zu gewähr­leisten, dass eine Patientin nicht schwanger ist, wenn sie Isotretinoin nimmt und um sicher zu stellen, dass sie regel­mäßig zu Besuchen bei ihrem verordnenden Arzt erscheint, ist eine Abgabe­kontrolle unerlässlich. Auf jede Verordnung hin darf Isotretinoin nur für einen 30-tägigen Bedarf abge­geben werden. Die Abgabe durch den Apotheker muss innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung erfolgen.“

Diese Vorgabe lässt sich auch nicht durch einen zusätz­lichen Arzt­vermerk umgehen – der Arzt darf nur die kleine Menge verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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