Isotretinoin plus Kontrazeptivum – ist eine Verordnung für mehr als 30 Tage erlaubt?
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Wir haben ein Rezept über „Isogalen 10 mg 60 St.“ erhalten. Die Patientin wurde 1984 geboren und reicht gleichzeitig ein Rezept über die Pille ein.
Wir sind der Meinung, dass hier nur die Menge für 30 Tage (also die 30-St.-Packung) abgegeben werden dürfte. Wie könnte ein Vermerk des Arztes lauten, der die Abgabe der größeren Packungen gegenüber der Krankenkasse retaxsicher macht?
Antwort
Hier kann der Arzt, wie Sie vermutet haben, wirklich nur für 30 Tage verordnen, denn auch wenn die Patientin die Pille nimmt, muss im Rahmen der regelmäßigen Arztbesuche eine dauerhafte Verhütung gesichert und das Ausbleiben einer Schwangerschaft gewährleistet/dokumentiert sein. Dies ist in einem Leitfaden des BfArM festgehalten:
Aus dem Leitfaden des BfArM
„Für Frauen im gebärfähigen Alter ist Isotretinoin absolut kontraindiziert, sofern nicht alle Bedingungen des Empfängnisverhütungsprogramms erfüllt werden. […]
Um zu gewährleisten, dass eine Patientin nicht schwanger ist, wenn sie Isotretinoin nimmt und um sicher zu stellen, dass sie regelmäßig zu Besuchen bei ihrem verordnenden Arzt erscheint, ist eine Abgabekontrolle unerlässlich. Auf jede Verordnung hin darf Isotretinoin nur für einen 30-tägigen Bedarf abgegeben werden. Die Abgabe durch den Apotheker muss innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung erfolgen.“
Diese Vorgabe lässt sich auch nicht durch einen zusätzlichen Arztvermerk umgehen – der Arzt darf nur die kleine Menge verordnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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