Isentress: Dürfen bei Verordnung von 180 St. auch 3 x 60 St. abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der TK über „Isentress 400 mg FTA 180 St.“ vor.

Dürfen wir 3 x 60 St. abgeben? Wenn ja, mit Vermerk oder ohne?

Antwort:

Zunächst ist es wichtig zu wissen, wie Isentress nach Packungsgrößenverordnung eingeteilt wird und welche Normbereiche festgelegt sind (s. Abb.).

Eine Packung mit 180 Stück (ohne Normkennzeichen) ist im Handel. Diese ist auch zulasten der GKV erstattungsfähig, da die Menge von 180 Stück unter dem N3-Bereich liegt.

In Ihrem Fall ist darüber hinaus § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag anzuwenden, der besagt, dass bei Vorliegen einer Stückzahlverordnung nur dann mit mehreren Packungen gestückelt werden darf, wenn keine der verordneten Menge entsprechende Packungsgröße im Handel ist.

6 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“

Somit muss die Packung ohne Normkennzeichen mit 180 Stück, die auch bei der TK rabattiert ist, vorrangig vor 3 x 60 Stück abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung