Isentress: Dürfen bei Verordnung von 180 St. auch 3 x 60 St. abgegeben werden?
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Uns liegt eine Verordnung zulasten der TK über „Isentress 400 mg FTA 180 St.“ vor.
Dürfen wir 3 x 60 St. abgeben? Wenn ja, mit Vermerk oder ohne?
Antwort:
Zunächst ist es wichtig zu wissen, wie Isentress nach Packungsgrößenverordnung eingeteilt wird und welche Normbereiche festgelegt sind (s. Abb.).
Eine Packung mit 180 Stück (ohne Normkennzeichen) ist im Handel. Diese ist auch zulasten der GKV erstattungsfähig, da die Menge von 180 Stück unter dem N3-Bereich liegt.
In Ihrem Fall ist darüber hinaus § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag anzuwenden, der besagt, dass bei Vorliegen einer Stückzahlverordnung nur dann mit mehreren Packungen gestückelt werden darf, wenn keine der verordneten Menge entsprechende Packungsgröße im Handel ist.
6 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“
Somit muss die Packung ohne Normkennzeichen mit 180 Stück, die auch bei der TK rabattiert ist, vorrangig vor 3 x 60 Stück abgegeben werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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