Wie kommen wir bei dieser Insulinverordnung zur korrekten Abgabeentscheidung?

Wie gehen wir bei folgendem Rezept vor? Verordnet wurde „2 x Insulin lispro (E. coli) 1000 E. Ilo N3 5 x 10 ml“. Es gibt ein Präparat von Sanofi unter diesem Namen, aber den Wirkstoff enthalten auch andere Präparate (zum Beispiel Humalog). Können wir uns für die korrekte Auswahl an den Rabattverträgen orientieren?

Antwort

Bei Insulinen wie dem hier verordneten handelt es sich um biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Damit muss eine eindeutig bestimmte Verordnung vorliegen. Eine reine Wirkstoffverordnung wie in Ihrem Fall muss vor der Abgabe spezifiziert werden. Daher sollten Sie ärztliche Rücksprache halten und die gewünschte Firma/PZN ergänzen. Diese Änderung dürfen Sie nach Rücksprache selbst vornehmen – zeichnen Sie die Änderungen aber mit Datum und Kürzel ab. Für Insuline ist derzeit keine automatische Substitution zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen in der Apotheke vorgesehen, denn kein Präparat ist in Anlage 1 des Rahmenvertrags („Austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel“) aufgeführt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung