Innerhalb welcher Frist muss ein Rezept über Cannabisblüten beliefert werden?

Uns wurde ein BtM-Rezept über eine bestimmte Cannabissorte vorgelegt, welches wir zunächst bestellen müssen. Dieser Bestellvorgang wird wahrscheinlich längere Zeit in Anspruch nehmen, da es offenbar Lieferschwierigkeiten gibt. Darum können wir das Rezept voraussichtlich nicht innerhalb der Gültigkeit beliefern.

Ist es in diesem Fall notwendig, vom Arzt ein neues Rezept ausstellen zu lassen, oder kann man auf dem Rezept dokumentieren, dass Lieferprobleme vorlagen und das Rezept auch noch nach Ablauf der Frist beliefern?

Antwort

Die BtMVV wurde im letzten Jahr hinsichtlich der Gültigkeit von BtM-Rezepten geändert.

Früher hieß es in § 12 BtMVV:

„(1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden:

1. auf eine Verschreibung, […]

c) die vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder […]“

Nun heißt es dort:

„c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittel­gesetz, oder […]“

Das bedeutet, dass ein BtM-Rezept innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungs­datum in der Apotheke vorgelegt werden muss. Abgabe des BtM und Bedruckung der Verordnung können dann später erfolgen. Sie können das Rezept also ohne Änderung durch den Arzt beliefern. Zu empfehlen ist jedoch, das Vorlagedatum auf der Verordnung zu dokumentieren. Auch ein Hinweis auf die Lieferdauer ist sinnvoll. Vergessen Sie nicht, diese Ergänzungen mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Falls Sie die verordnete Cannabis­sorte gar nicht bekommen und alternativ eine andere Sorte abgeben möchten, müssen Sie dies allerdings in jedem Fall zuerst mit dem Arzt besprechen und ein neues Rezept über die andere Sorte anfordern. Ein „eigenmächtiger“ Austausch durch die Apotheke ist hier nicht erlaubt, da sich diese Teedrogen in ihrem Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) stark voneinander unterscheiden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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