Innerhalb welcher Frist ist ein T-Rezept zu beliefern?

In welchem Zeitraum muss ein T-Rezept beliefert werden? Kann die Apotheke hier nach Rücksprache mit dem Arzt das Ausstellungsdatum korrigieren?

Antwort

Die Gültigkeit eines T-Rezepts ist in § 3a der AMVV definiert:

3a Abs. 4 AMVV

„Eine Verschreibung nach Absatz 1 Satz 1 ist bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“

Die Rezeptbelieferung muss also innerhalb von sechs Tagen nach dem Ausstellungstag erfolgen.

Eine Datumskorrektur bei „normalen“ Kassenrezepten ist nach Rücksprache mit dem Arzt auch nur dann erlaubt, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt oder das Datum komplett fehlt. Für T-Rezepte ist dies aber nicht erlaubt: Hier muss das Ausstellungsdatum unbedingt vom Arzt angegeben werden, siehe § 6 Abs. 2c Rahmenvertrag:

6 Abs. 2c Rahmenvertrag

„[…] Für Verordnungen nach § 3a AMVV gilt die Freistellung von einer Rücksprache nach den Sätzen 3 und 4 nicht; die Angabe des Ausstellungsdatums durch den Arzt bleibt bei diesen Verordnungen entgegen Satz 1 zwingend.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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