In welcher Höhe wird bei fehlender Dosierung retaxiert?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten weiterhin häufig Rezepte ohne Dosierungsangabe. Natürlich haben wir eine Prüfroutine, was die Rezeptbearbeitung angeht, dennoch kann es vermutlich passieren, dass doch mal ein Rezept durchrutscht. Daher würden wir gerne wissen, wie hoch die Strafgebühr ist, wenn eine Dosierung auf dem Rezept fehlt und wir das Rezept dennoch abrechnen.
Haben Sie diesbezüglich Erfahrungen?
Antwort
Eine Gebührenordnung für Formfehlerretaxierungen gibt es nicht.
Meist handelt es sich jedoch bei Beanstandungen von fehlender Dosierung auf dem Rezept um Nullretaxationen. Die Kassen argumentieren, dass die Apotheken ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, denn sie hätten eine fehlende Dosierung ja nach den gegebenen Heilungsmöglichkeiten nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen dürfen – im dringenden Fall oder wenn dem Patienten nachweislich ein Medikationsplan vorliegt, ist dies auch ohne Arztrücksprache erlaubt.
Die Kassen dürfen nach § 6 Abs. 1c Rahmenvertrag jedoch selbst entscheiden, ob sie die Apotheken ganz oder teilweise vergüten.
6 Abs. 1c Rahmenvertrag
„(1) […] Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […]
c) die Krankenkasse im Einzelfall entscheidet, die Apotheke trotz eines derartigen Verstoßes ganz oder teilweise zu vergüten“
Daher kann ein Einspruch zumindest versucht werden, auch wenn es immer Einzelfallentscheidungen der Krankenkassen sind.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung