In welchem Zeitraum muss ein BtM nach Rezeptvorlage abgeholt werden?

Wir haben es immer mal wieder, dass ein BtM-Rezept fristgerecht vorgelegt wird, wir das BtM bestellen müssen und es dann noch einige Tage bei uns liegt, bevor der Kunde das Arzneimittel abholt. Dazu haben wir uns nun gefragt, ob es auch eine Frist gibt, in der das Arzneimittel abgeholt sein muss. Können Sie helfen?

Antwort

Für normale Rezepte sieht § 11 der AM-RL des G-BA eine Belieferungsfrist von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum vor. Nach der BtMVV dürfen BtM-Rezepte nur dann beliefert werden, wenn sie innerhalb von 7 Tagen plus Ausstellungsdatum in der Apotheke vorgelegt wurden. Eine Vorschrift, über welchen Zeitraum das Arzneimittel dann an den Patienten abgegeben werden darf, steht nicht in der BtMVV.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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