Importe rabattiert – dürfen wir das Original abgeben?

Uns liegt ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse vor: Advagraf 3 mg 100 St. PZN 00253801, Cellcept 500 mg 150 St. PZN 09929631 sowie Advagraf 0,5 mg 100 St. PZN 02293727 sind jeweils mit Aut-idem-Kreuz verordnet.

Die Patientin möchte gerne die jeweiligen Originale wie verordnet, der Arzt hat aufs Rezept gestempelt: „aus medizinisch-therapeutischen Gründen nicht austauschbar“.

Es gibt jedoch rabattierte Importe. Können wir der Patientin die Originale wie verordnet abgeben? Müssen wir ein Sonderkennzeichen aufs Rezept drucken?

Antwort

Da es sich in diesem Fall um eine Verordnung zulasten einer Ersatzkasse (TK) handelt, können Sie aufgrund des zusätzlichen ärztlichen Vermerks die Originale abgeben. Eine Sonder-PZN ist dazu nicht notwendig.

Geregelt ist dieser Sonderfall in § 5 Abs. 9 des Arzneiversorgungsvertrags der Ersatzkassen:

5 Abs. 9 AVV

„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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