Import und Original mit abweichenden Packungsgrößen – ist ein Austausch erlaubt?

Wir erhalten immer wieder Rezepte, auf denen Vobaderm Creme 45 g verordnet ist. Diese Packungsgröße, die nur als Import im Handel ist, ist leider oft nicht lieferbar.

Können wir nach Rücksprache mit dem Arzt Vobaderm Creme 50 g abgeben oder brauchen wir dazu ein neues Rezept?

Antwort

Ein Austausch zwischen den Importen mit 45 g und dem Original mit 50 g ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen Sie zunächst prüfen, ob es Rabattverträge gibt. Ist dies nicht der Fall, ist der Preisanker, der durch die Verordnung gesetzt ist, zu berücksichtigen. Sollte es keine Rabattarzneimittel geben und sind auch alle Importe nicht lieferbar, ist die Abgabe des Originals möglich. Dabei muss die Sonder-PZN 02567024 auf das Rezept gedruckt und so die Nichtlieferbarkeit der Importe auf dem Rezept vermerkt werden. Eine Rücksprache mit dem Arzt ist nicht notwendig und die Ausstellung eines neuen Rezepts ist ebenfalls nicht nötig. Allerdings überschreiten Sie mit der Originalabgabe den Preisanker (= verordneter Import). Darum müssen Sie die Preisankerüberschreitung handschriftlich auf dem Rezept vermerken und abzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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