Import passt nicht in den Original-Pen – was nun?

Uns liegt ein Rezept über „Humatrope 12 mg 36 IE 5 St. Original von Lilly“ mit Aut-idem-Kreuz vor. Nach Rahmen­vertrag müssten wir einen Import ab­geben, obwohl das Kreuz gesetzt ist. Die Kundin möchte aber unbedingt das Original haben, da sie in der Vergangenheit Probleme mit einem Import hatte, der nicht in ihren Original-Pen von Lilly gepasst hat. Daraufhin hat sie die gesamte Packung verworfen.

Können wir unter diesen Umständen das Original von Lilly abgeben?

Antwort

Wie Sie korrekt schreiben, ist vorrangig der rabat­tierte Import abzu­geben, auch wenn das Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde. Importe und bezug­nehmende Original gelten als identische Präparate und sind daher aus­tauschbar. Wenn der Import nicht in den vorhandenen Pen passt, ist das ein guter Grund, Pharma­zeutische Bedenken geltend zu machen – ansonsten ist die Therapie definitiv gefährdet. Diese müssen aber in jedem Fall mittels Sonder-PZN, passendem Faktor und Begründung auf der Verordnung dokumentiert werden.

Bei Ersatzkassen hat der Arzt zudem die Möglichkeit, durch den Zusatz „kein Austausch aufgrund medizinisch-therapeutischer Gründe“ die Abgabe eines Importes ganz zu verhindern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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