Import oder Original bei Nichtlieferbarkeit?
Wir diskutieren gerade ein Abgabeproblem bei Bimzelx. Verordnet wurde für eine Versicherte bei der Bundesknappschaft Bimzelx von der Firma Haematopharm (PZN 18810314), welches an dem Tag aber nicht lieferbar war. Der nächstmögliche verfügbare Import war der von der Firma Orifarm (PZN 18400740). Bestellt und abgegeben wurde allerdings mit Sonder-PZN und Faktor 3 das Original mit der PZN 17177501.
Einige Kollegen meinen, dass das so in Ordnung sei. Die anderen hingegen sind der Ansicht, dass der Import von Orifarm mit Sonder-PZN und Faktor 3 hätte abgegeben werden müssen, weil dieser Import der nächstlieferbare Artikel mit dem günstigeren Preis ist und er somit der nächste bei Überschreitung des Preisankers war. „Echte“ preisgünstige Reimporte existieren nicht!
Wer hat recht? Bringen Sie doch bitte Licht ins Dunkel.
Antwort
Sie haben völlig richtig gehandelt, indem Sie das Originalpräparat abgegeben haben. Alle Importe sind hier sogar laut Rahmenvertrag als unwirtschaftlich einzustufen, weil sie teurer als das Originalpräparat sind, siehe § 2 Abs. 7 S. 5 Rahmenvertrag:
2 Abs. 7 S. 5 Rahmenvertrag
„Importarzneimittel, deren für den Versicherten maßgeblicher Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte höher als der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich dessen gesetzlicher Rabatte liegt, gelten als unwirtschaftlich.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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