Import oder Original bei Nicht­liefer­barkeit?

Wir diskutieren gerade ein Abgabe­problem bei Bimzelx. Verordnet wurde für eine Versicherte bei der Bundes­knappschaft Bimzelx von der Firma Haemato­pharm (PZN 18810314), welches an dem Tag aber nicht liefer­bar war. Der nächst­mögliche verfüg­bare Import war der von der Firma Orifarm (PZN 18400740). Bestellt und abge­geben wurde aller­dings mit Sonder-PZN und Faktor 3 das Original mit der PZN 17177501.

Einige Kollegen meinen, dass das so in Ordnung sei. Die anderen hin­gegen sind der An­sicht, dass der Import von Orifarm mit Sonder-PZN und Faktor 3 hätte abgegeben werden müssen, weil dieser Import der nächstlieferbare Artikel mit dem günstigeren Preis ist und er somit der nächste bei Über­schreitung des Preis­ankers war. „Echte“ preis­günstige Reimporte existieren nicht!

Wer hat recht? Bringen Sie doch bitte Licht ins Dunkel.

Antwort

Sie haben völlig richtig gehandelt, indem Sie das Original­präparat abge­geben haben. Alle Importe sind hier sogar laut Rahmen­vertrag als unwirt­schaftlich einzu­stufen, weil sie teurer als das Original­präparat sind, siehe § 2 Abs. 7 S. 5 Rahmen­vertrag:

2 Abs. 7 S. 5 Rahmenvertrag

„Import­arznei­mittel, deren für den Versicherten maß­geblicher Abgabe­preis abzüg­lich der gesetz­lichen Rabatte höher als der für den Versicherten maß­gebliche Abgabe­preis des Referenz­arznei­mittels abzüg­lich dessen gesetz­licher Rabatte liegt, gelten als unwirt­schaft­lich.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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