Import nicht lieferbar – darf das teurere Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Verordnet wurde ein Reimport (Emra) von Xagrid mit Aut-idem-Kreuz. Dieser ist nicht lieferbar.
Das Original können wir bestellen. Können wir hier ohne Änderung des Rezeptes das Original abgeben, auch wenn es teurer als der verordnete Reimport ist?
Antwort
Keiner der Importe erfüllt den Preisabstand zum Original, um als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags zu gelten. Daher hat die Apotheke keinen Vorteil für das Einsparziel, wenn ein Import abgegeben wird. Allerdings setzt der Verordner mit dem verschriebenen Produkt eine Preisgrenze.
13 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Mittel ist.“
Es muss demnach zunächst versucht werden, einen Import abzugeben, der im Netto-VK gleich teuer oder günstiger ist als der verordnete. Ist kein günstigerer Import lieferbar, darf auch der Preisanker überschritten werden.
Dies muss jedoch mit der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit (oder für dringenden Fall) dokumentiert werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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