Import mit Kreuz – was darf abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir würden auf diese Verordnung gerne einen Import abgeben:
Krankenkasse bzw. Kostenträger: Techniker Krankenkasse (IK 104077501)
„Revatio 20 mg Abacus Medicine A/S FTA 90 St.“ mit Aut-idem-Kreuz
Allerdings bekommen wir weder den verordneten noch einen günstigeren Import.
Dürfen wir einen Import abgeben, der teurer ist?
Antwort:
Grundsätzlich dürfen Sie bei Ersatzkassen nach Rücksprache mit dem Arzt einen teureren Import abgeben. Dies definiert § 4 Abs. 8 des vdek-Arzneiversorgungsvertrags:
4 Abs. 8 vdek-AVV
„Wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und ein anderes Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das verordnete, nicht lieferbar ist, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu hat sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (02567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen. Steht in diesen Fällen ein entsprechendes Rabattvertragspartnerpräparat zur Verfügung, so ist dieses bevorzugt abzugeben.“
Beachten Sie allerdings, dass es bei der vorliegenden Krankenkasse Rabattverträge zum Original gibt.
Da der Arzt das Präparat mit Aut-idem-Kreuz verordnet hat, ist ein Austausch auf ein Generikum nicht erlaubt, den Austausch zwischen Import und Original verhindert das Kreuz aber nicht. Daher müssen Sie hier bevorzugt das rabattierte Original abgeben.
Wünscht der Arzt keinen Austausch von Original und Import, so kann er diesen mit einem Vermerk „kein Austausch aus medizinisch therapeutischen Gründen“ zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz verbieten (gilt für Ersatzkassen).
- DAP Arbeitshilfe „Abgabe Original vs. Import“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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